Orientierung,Mobilität

und lebenspraktische Fertigkeiten

Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte

Aufbau, Funktion und Bedienung von Blindenampeln

Blindenampeln werden in der Literatur und Verordnungen auch bezeichnet mit

Immer wieder ist festzustellen, dass viele Menschen nicht wissen, was das "Klopfgeräusch" an manchen Ampeln eigentlich zu bedeuten hat. Mancher mag sich sogar schon belästigt gefühlt haben. Einer Reihe von vor allem älteren Sehbehinderten fehlen die Kenntnisse zur Bedienung dieser auch für ihre Sicherheit eingerichteten Anlagen. Zur Aufklärung soll diese Seite etwas beitragen.

Für den Sehenden sind Blindenampeln optisch an 2 am Ampelmast in einer Höhe zwischen 2,10 m und 2,50 m Höhe montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern zu erkennen.
Im Normalfall müssen bei Blindenampeln die Signale über die Fußgänger-Grünphase vom Blinden angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 m Höhe vorgesehen. Es sollte an der der Fußgängerfurt abgewandten Seite des Mastes montiert sein.
Hinweis: Mit diesem Anforderungstaster wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgänger (also Umschaltung der Ampel auf Grün), sondern nur das Freigabesignal für Blinde angefordert (also das akustische und taktile Signal dafür, dass die Fußgängerfurt Grün hat). Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grün-Phase, so ist für den sehenden Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Der Blinde fordert durch Drücken seines Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grün-Phase an.

Nähert sich der Blinde dem Ampelmast, so orientiert er sich anhand des "Klopfgeräusches", auch "Tacker"-Geräusch genannt. Die Lautstärke ist richtig eingestellt, wenn es im Umkreis von 4 bis 5 m deutlich zu hören ist.
Nach Erreichen des Ampelmastes ertastet der Blinde mit seiner freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale findet der Blinde an dessen Unterseite. Beim Druck auf den Knopf muss sein Nachgeben deutlich spürbar sein. Erreicht der Blinde den Ampelmast während einer Grünphase bei aktivem akustischem Freigabesignal, sollte er erst mit Beginn der nächsten Grünphase die Straße überqueren, da die Zeit ansonsten meist zu kurz ist, um die andere Straßenseite sicher zu erreichen.
Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert die Freigabesignale erst zur nächsten Grünphase
Während des Wartens auf die Freigabe orientiert sich der Blinde so aus, dass er auf kürzestem Weg die Straße queren kann. Zur Ausrichtung nutzt er die Geräusche des fließenden Fahrzeugverkehrs. Mit dem Langstock ertastet er die Bordsteinkante. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Dieser Pfeil kann symbolhaft weitere Informationen über Verkehrsinseln, Straßenbahn... enthalten.
Bei einzelnen Bauformen sind Anforderungs- und Vibrationsplättchen mit Pfeil ein Bauelement. Man drückt also zur Anforderung des Freigabesignals auf das Plättchen mit dem Pfeil.
Mit Umschaltung der Ampel auf Grün, also Freigabe der Fußgängerfurt, beginnt das Vibrationsplättchen zu vibrieren und ein Freigabesignal ertönt. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hörbehinderte Blinde hilfreich. Aber auch der Blinde ohne Hörbehinderung nutzt meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger.
Insbesondere auf Grund der oft sehr kurzen Grün-Zeiten, sollte der Blinde sofort nach Beginn des Freigabesignals die Fahrbahn betreten und zügig überqueren.
Das akustische Freigabesignal unterscheidet sich deutlich vom Tackergeräusch. Das Freigabesignal hat eine größere Tonhöhe und eine höhere Taktfrequenz. Während das Tackergeräusch einem gleichmäßigen Klopfgeräusch gleicht, klingt das Freigabesignal wie ein schnell aufeinander folgendes Piepen.
Das Freigabesignal ist während der gesamten Grünphase aktiv. Es dient dem Blinden zusätzlich als "akustischer Leuchtturm". Es gibt dem Blinden die Richtung an, in die er sich bewegen muss, um zum Ampelmast auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu gelangen.
In der Praxis ist die Grünphase allerdings oft so kurz, dass der gegenüberliegende Ampelmast nicht vor dem Verstummen des Freigabesignals erreicht werden kann. Dann soll sich der Blinde am Tacker des in seiner Bewegungsrichtung befindlichen Ampelmastes orientieren.

Diese Seite kann für Blinde nur eine Information sein. Zum sicheren Überqueren einer Straße mit Blindenampeln gehört mehr als das Wissen, wie der "Pieper" in Gang gesetzt wird. Es muss trainiert werden. Dies ist eines der Bestandteile einer Ausbildung in Orientierung & Mobilität.

Einige Anmerkungen insbesondere für unsere sehenden Mitmenschen

Blindenampeln tragen in großem Maße zur Erhöhung der Mobilität Blinder und Sehbehinderter bei. Durch sie wird nicht nur die Sicherheit dieses Personenkreises, sondern aller Verkehrsteilnehmer erhöht.
Alle wesentlichen Einflussgrößen, die die Funktion der Blindenampeln gewährleisten und auch deren Auswirkung auf die Umwelt betreffen, sind genormt und gesetzlich geregelt. Durch eine vorschriftsmäßige Montage der Zusatzeinrichtungen für Blinde an den LSA und die richtige Einstellung ihrer technischen Parameter lässt sich die Belastung auf Anwohner minimieren.
So wird die Lautstärke sowohl des Klopfgeräusches (Tacker) als auch das Freigabesignal automatisch dem Verkehrslärm angepasst. Dies kann auch jeder technische Laie beobachten. Grundsätzlich sollte bei der Einstellung der Signallautstärke gelten: Nicht so laut wie möglich, sondern so laut wie nötig.
Die akustischen Signalgeber sollen durch eine entsprechende Schallabstrahlungscharakteristik eine gezielte Abstrahlung des Schalls ermöglichen. So ist das Freigabesignal hauptsächlich in Richtung der Fußgängerfurt gerichtet. Aus Emissionsschutzgründen erfolgt eine weitestgehende Abschirmung dieses Signals in anderen Richtungen.
Bei der Wahl der Tonhöhe und Tonfolge war man um einen Kompromiss zwischen sicherer Wahrnehmbarkeit für Blinde und Belastung anderer Verkehrsteilnehmer bemüht.
Bei Blindenampeln mit Anforderungstaster für das Freigabesignal wird dieses Signal nur nach Anforderung ausgestrahlt. Die Anzahl der Aktivierungen ist also begrenzt.
Insbesondere in den Nachtstunden besteht bei geringem Bedarf in Absprache mit Betroffenen und dem örtlichen Blindenverein die Möglichkeit der Abschaltung von Zusatzeinrichtungen an LSA. Es ist allerdings zu bemerken, dass nach Untersuchungen ein gesunder Schlaf durch den Schallpegel nicht beeinträchtigt wird. (vgl.: König: Handbuch über die blinden- und sehbehindertengerechte Umwelt- und Verkehrsraumgestaltung S. 38)

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier:

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Hartmut Wittig, Eberswalde | Datum der letzten Änderung: 4. August 2010