Orientierung, Mobilität

und lebenspraktische Fertigkeiten

Orientierung und Mobilität

Orientierungs- und Mobilitäts-Schulungen

Merkblatt des DBSV Orientierung und Mobilität

Informationen zu einem Schulungsprogramm auf ärztliche Verordnung:
Unterweisung im Gebrauch des Blindenlangstockes für Blinde und hochgradig Sehbehinderte
nach Paragraph 33 Absatz 1, Satz 2, SGB V.

 

Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, dass eine Abhängigkeit von der Hilfe anderer entsteht.
In dieser Informationsschrift wird ein Schulungsprogramm vorgestellt, das den blinden oder sehbehinderten Menschen in die Lage versetzen soll, sich als Verkehrsteilnehmer gezielt selbständig und sicher fortzubewegen.

Was ist das Ziel?

Ziel der Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M) ist es, Blinde und hochgradig Sehbehinderte im Gebrauch des weißen Langstockes als Orientierungshilfe und Verkehrsschutzmittel zu unterweisen.
Der weiße Langstock ist ein Hilfsmittel, das bei richtigem Gebrauch geeignet ist, die durch Blindheit oder Sehbehinderung bedingte Bewegungsbeeinträchtigung so weit wie möglich auszugleichen.

Wer kann teilnehmen?

Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation mitbringt, kann an der Schulung teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen.

Umfang und Dauer?

Das benötigte Ausmaß an Selbständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Blinden oder Sehbehinderten bestimmen den Umfang der Schulung. Während es für die eine Person ausreichend ist, sich innerhalb der eigenen Wohnung zurechtzufinden, muss die andere Person Einkäufe in der nahen Wohnumgebung tätigen oder in einer Großstadt über verkehrsreiche Kreuzungen gehen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen. In all diesen Fällen sind eine genaue Vorstellung vom Aufbau der Umwelt und die Kenntnis geeigneter Verhaltensweisen notwendig, um eine sichere und zielgerechte Fortbewegung zu ermöglichen.
Um dies zu erreichen, wird die Schulung in O&M stets als Einzelunterricht durchgeführt. Sie umfasst in der Regel ca. 100 Unterrichtsstunden.
Faktoren wie Alter, Vorerfahrung (geburtsblind, späterblindet, vollblind, hochgradig sehbehindert), Bedarf, psychische und physische Konstitution, Berufstätigkeit u.a.m. können die Stundenzahl nach unten oder nach oben entsprechend verschieben.
Manchmal ist es sinnvoll, die Inhalte in Intervallen zu vermitteln, zwischen denen z.B. einige Wochen liegen können, um das bis dahin Erlernte umzusetzen. So ist auch ein vorläufiger Abschluss nach deutlich weniger Stunden möglich, wenn nicht alle Inhalte vermittelt werden müssen.
Nach einschneidenden Veränderungen z. B. Verschlechterung (Nachlassen) des noch vorhandenen Sehvermögens, Beeinträchtigung anderer Sinne oder ein anderes Wohnumfeld (Baumaßnahme, Umzug, neue Verkehrsmittel) kann es notwendig werden, die Schulungsinhalte zu erweitern und sie auf die veränderte Lebenssituation neu abzustimmen.

Wo wird geschult?

In den meisten Fällen findet die Schulung am jeweiligen Wohn- bzw. Arbeitsort des Blinden oder hochgradig Sehbehinderten statt. Der Lehrer bzw. die Lehrerin für O&M kommt dann nach Absprache, z. B. zwei- oder dreimal pro Woche zu ein- oder mehrstündigen Schulungseinheiten.
Außerdem gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, an einem mehrwöchigen Intensivkurs an einer Blindeneinrichtung mit anschließender mehrtägiger Einweisung in die Besonderheiten des eigenen Wohnortes teilzunehmen.
Blinde und sehbehinderte Kinder sollten an den Schulen Unterricht in O&M erhalten. Eine frühe und ausführliche Förderung in O&M ermöglicht später z.B. die räumlichen Vorstellungen, die für die selbständige Fortbewegung mit dem Langstock notwendig sind.

Was kann man lernen?

Und die Praxis?

Nach dem Erlernen grundlegender Körperschutztechniken und Orientierungsfertigkeiten beginnt die Unterweisung im Gebrauch des Langstockes meist in einem Gebäude. Danach folgen Orientierung und Mobilität in einem ruhigen Wohngebiet, dann in einem Einkaufsviertel mit lebhaftem Fußgänger-und Straßenverkehr, schließlich in der Innenstadt und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Außerdem wird die Orientierung in der unmittelbaren Wohnumgebung geübt.
Schwerpunkt ist dabei die Neuorientierung nach "Verlaufen". Dazu kann es notwendig sein, tastbare Pläne oder Modelle eines bestimmten Gebietes zu erstellen.

Auch Sehbehinderte?

Auch hochgradig Sehbehinderte nutzen den weißen Langstock, um z. B. Hindernisse und Stufen zu erkennen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, das noch vorhandene Sehvermögen auf die Orientierung in der Umwelt zu konzentrieren, und genau dies wird geschult.
Es kann sein, dass der Einsatz des Langstockes zum Erkennen von Hindernissen oder Stufen bei guten Lichtverhältnissen nicht zu jeder Zeit notwendig ist. Dann erfolgt die Schulung in O&M u. a. bei ungünstiger Beleuchtung (Dämmerung, Nacht, Blendung z. B. durch Schnee oder Sonne...).
Der weiße Stock muss jedoch immer sichtbar als Verkehrsschutz-Zeichen mitgeführt werden (Paragraph 1 StVO).

Wer bezahlt?

Die Kosten für die Schulung in O & M werden von den gesetzlichen und vielen privaten Krankenkassen übernommen - als Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels „Blindenlangstock". Es handelt sich also um eine Leistung nach Paragraph 33 Abs. 1, Satz 2, SGB V.
Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine ärztliche Verordnung oder ein Attest erforderlich, in dem die Notwendigkeit der Schulung in O & M bescheinigt wird.
Wenn keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kommt als Kostenträger die Sozialhilfe in Frage.
Wird eine zusätzliche Schulung in O&M für den Arbeitsweg benötigt, kann das Arbeitsamt als Kostenträger zuständig sein.
Für eine Schulung in O&M nach einer Erblindung infolge eines Arbeitsunfalles übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.

Wo kann man sich hinwenden?

Wenden Sie sich an eine(n) Mobilitätslehrer(in) in Ihrer Nähe, Ihren Augenarzt, Ihre Krankenkasse oder an Ihren Blindenverein.

Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
- Spitzenverband in der Bundesrepublik Deutschland -

und:
Berufsverband der Rehabilitationslehrerinnen für
Orientierung und Mobilität Blinder und Sehbehinderter e. V. (BOMBS)
Postfach 710152
30541 Hannover
Telefon: (0511) 586447

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Hartmut Wittig, Eberswalde | Datum der letzten Änderung: 4. August 2010