Verschiedenes

GEZ - Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-anstalten

Antragstelle für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Anträge sind u.a. erhältlich bei der Kreisverwaltung, den Gemeindeverwaltungen und Bürgerämtern
- Die ausgefüllten Anträge sind eigenhändig zu unterschreiben.
- Hinzuzufügen ist eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises mit RF- Merkzeichen
(Beglaubigung durch Versorgungsämter, Stadt-, Gemeinde-, Landkreis-verwaltungen, Gerichte, Notare und Pfarrämter )
- Vollmacht bei Antragstellung durch bevollmächtigte Person
senden an:

GEZ
50656 Köln

Informationen im Internet unter: http://www.gez.de /door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

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Hartmut Wittig, Eberswalde | Datum der letzten Änderung: 4. August 2010