Antragstelle für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Anträge sind u.a. erhältlich bei der Kreisverwaltung, den Gemeindeverwaltungen und Bürgerämtern
- Die ausgefüllten Anträge sind eigenhändig zu unterschreiben.
- Hinzuzufügen ist eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises mit
RF- Merkzeichen
(Beglaubigung durch Versorgungsämter, Stadt-, Gemeinde-, Landkreis-verwaltungen, Gerichte, Notare und Pfarrämter )
- Vollmacht bei Antragstellung durch bevollmächtigte Person
senden an:
GEZ
50656 Köln